Regionalbudget 2025

Einreichfrist für Förderanträge: 16. Dezember 2024

Hinweise zu wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren:

  • Das verfügbare Gesamtbudget hat sich um 25.000 Euro verringert.

  • Auf Ebene der Projekte bezieht sich die Förderung jetzt auf Bruttokosten, sofern keine Vorsteuerabzugsfähigkeit besteht.

  • Zuwendungen Dritter werden jetzt nicht im Vorfeld von den förderfähigen Kosten abgezogen.

Projektrahmen und - vorgaben

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bietet auch für das Jahr 2025 interkommunalen Kooperationen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung mit einem Regionalbudget an.

Die ILE Donauschleife wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern ein Regionalbudget in Höhe von 75.000 Euro beantragen und dabei einen Eigenanteil von 7.500 Euro leisten. Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Antrages, ruft die ILE interessierte Projektträger auf, Anträge für Kleinprojekte einzureichen.

Ziel der ILE Donauschleife ist es, in diesem Rahmen Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktivem Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten, ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen bei der ILE Donauschleife beantragt werden. Es sollen insbesondere auch Anschaffungen, Ausrüstung, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Konzepte oder Materialien gefördert werden, die sonst keine oder geringe Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten haben.

Finanzieller Förderrahmen

Im Rahmen des Regionalbudgets können Kleinprojekte gefördert werden, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 Euro brutto pro Projekt nicht übersteigen. Soweit beim Projektträger die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den förderfähigen Kosten, hier gelten 20.000 Euro netto. Der maximal mögliche Zuschuss ist auf 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 10.000 Euro Zuschusshöchstbetrag begrenzt. Ein Anspruch auf diese Grenzen besteht nicht. Der Projektträger hat also einen Eigenanteil von mindestens 20% selbst zu tragen. Der Eigenanteil kann durch Drittmittel gedeckt werden (Sponsoring, Zuschüsse, Zuwendungen o.Ä.). Die Summe aus der Förderzusage im Regionalbudget und der Drittmittel darf die Gesamtkosten des Projektes nicht übersteigen. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Antragstellung

Projektträger müssen ihr Projekt mit diesem Formular inkl. der nötigen Anlagen bei der ILE beantragen. Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand der veröffentlichten Kriterien (s.u. Förderaufruf). Zentrale Bewertungsgrundlage ist das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) der ILE Donauschleife und hier der Beitrag des Projektes zur Erreichung der dort genannten Strategieziele. Weitere Bewertungsebenen sind der Projektbeitrag zur Daseinsvorsorge, zum Ressourcenschutz und zur Wahrnehmung der Region bzw. der regionalen Bewusstseinsbildung.

Die Antragsteller werden Ende Januar 2025 über die Auswahlentscheidung benachrichtigt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein. Mit der Umsetzung eines bewilligten Projekt darf nicht vor Vertragsschluss begonnen werden (Näheres zum Thema Projektbeginn s. unbedingt im ausführlichen Förderaufruf via Link unten). Das Projekt muss bis spätestens 20.09.2025 abgeschlossen und abgerechnet sowie bis 01.10.2025  mit dem Durchführungsnachweis bei der ILE eingereicht sein.

Hier finden Sie den verbindlichen ausführlichen Förderaufruf der ILE.

Hier finden Sie ausführliche Informationen und die Förderdetails zum Regionalbudget.

Hier finden Sie den verpflichtend zu verwendenden Förderantrag für Ihre Projektidee.

Für Fragen und ggf. nötige Erstberatung steht Ihnen die Umsetzungsbegleitung der ILE zur Verfügung: umsetzungsbegleitung@ile-donauschleife.de
Wolfgang Fruhmann (Dr. Fruhmann & Partner)
unter 09492 902575 oder
Vertretung: Gunter Schramm (PLANWERK)
unter 0911 65082828

Selbstverständlich stehen Ihnen auch der/die für Ihr Projekt örtlich zuständige Bürgermeister/in bzw. Geschäftsleiter/in der Gemeinde zur Verfügung.

Projektanfragen senden Sie bitte unter Nutzung des Förderantrags bis spätestens 16. Dezember 2024 per Mail an umsetzungsbegleitung@ile-donauschleife.de
bzw. reichen das Original per Post bei der Stadt Osterhofen z.H. Frau Sigrid Koller als verantwortlicher Stelle ein.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Thomas Etschmann
1. Vorsitzender der ILE Donauschleife
1. Bürgermeister Stadt Osterhofen, verantwortliche Stelle Regionalbudget ILE Donauschleife